Rutschhemmende Fahrzeugböden

Antirutschboden in der nfm 01/23

 

Unter dem Titel “Fest installierte Alternative” erschien im Fachmagazin Nutzfahrzeugmanagement (nfm) ein Artikel über die Vorteile der rutschhemmenden Fahrzeugböden von KCN:

 

FEST INSTALLIERTE ALTERNATIVE
Einen Vorteil haben Antirutschböden in (Nutz-)Fahrzeugen definitiv: Sie müssen nicht, wie beispielsweise Antirutschmatten, regelmäßig ausgetauscht werden. Damit entfällt auch das individuell an die Ladung angepasste und mit einer gewissen Unsicherheit verbundene Auslegen der Matten auf dem Boden. Für immer, wie Sicherheitsspezialist KCN verspricht. Gefährliche Beladesituationen mit tonnenschweren Geräten und Gütern werden nach Einschätzung der Aufbauexperten deutlich sicherer, da Mitarbeiter währenddessen nicht mehr auf der Ladefläche stehen müssen. Je nach Antirutschboden von KCN liegen die Gleitreibbeiwerte bei Ladung mit Holzpaletten bei 0,7 oder 0,8 µ. Das spart einen Großteil des üblichen Verzurr- und Zeitaufwands. Meist muss nur noch gegen Wandern und Kippen gesichert werden. Darüber hinaus kann ein Antirutschboden an der Ladestelle weder vergessen noch entwendet werden.
Übrigens geben die Sicherheitsexperten zu bedenken, dass ein Antirutschboden eine einmalige Investition bedeutet. Zusätzlich wird der Fahrzeugboden vor Verschleiß, Beschädigungen sowie Umwelteinflüssen geschützt. Alle Antirutschböden von KCN sind Fraunhofer- und DEKRA-zertifiziert nach VDI 2700, Blatt 14. Zum Teil sind die Böden zusätzlich in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut IML sowie mit Speditionen in einem langfristig angelegten Feldversuch erprobt. Antirutschböden sind deminimis-förderfähig.

 

Der letzte Satz des Artikels ist inzwischen zu korrigieren, da die De-minimis-Förderung von Ladungssicherung durch das BALM (ehemals BAG) 2023 überraschend eingestellt wurde. Davon sind auch Antirutschböden betroffen.