De-minimis 2022

Antirutschboden im LKW

De-minimis 2022 für LKW Antirutschboden

(Dez 2021) Wer die De-minimis Förderperiode des Bundesamts für Güterverkehr für das Jahr 2022 nutzen möchte, kann demnächst seine Anträge einreichen. Die Antragsfrist beginnt am 7. Januar

Sie wissen nicht, ob De-minimis für Ihr Unternehmen in Frage kommt? Die grobe Definition, an wen sich das De-minimis Förderprogramm richtet, lautet auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr folgendermaßen: (…) “werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.”

Wenn Sie beispielsweise Ladungssicherungsmittel für Ihre mautpflichtige Fahrzeugflotte planen, sind Sie bei KCN und De-minimis auch 2022 wieder richtig. Da ein Antirutschboden wesentlich zu einer verbesserten Sicherheit auf Deutschlands Straßen beiträgt, ist er mit bis zu 80% förderfähig. Anti-Rutschböden (ARB) finden Sie beim BAG unter Punkt 1.4 in der Positivliste aufgeführt. Sie fallen unter “überobligatorische Einrichtungen und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung”. Und: Leichter als mit einem Antirutschboden können Sie es Ihrem LKW-Fahrer beim Thema Ladungssicherung wirklich nicht machen!

Sideliner mit Antirutschboden, im Vordergrund KCN-Plakette mit Dekra und Fraunhofer-Logo

Ladungssicherung am LKW schützt

  • den Verlader
  • den LKW-Fahrer
  • die Ladung
  • Verkehrsteilnehmer mit und ohne Fahrzeug

Das gilt für alle Ladungssicherungsmittel wie Spanngurte, Sperrbalken, Antirutschmatten und Co, ganz speziell jedoch für Antirutschböden.

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Ein Antirutschboden minimiert das Risiko bereits beim Beladen, da keine Antirutschmatten mehr auf dem Boden verlegt werden müssen. Der LKW-Boden ist frei von Stolperfallen und Mitarbeiter müssen sich nicht auf der Ladefläche aufhalten, während dort teils tonnenschwere Ladung bewegt wird. Ein wesentlicher Pluspunkt beim Thema Arbeitssicherheit!

Auch die meisten Zurrgurte sind durch einen Antirutschboden von KCN hinfällig, da dieser bereits die gesetzlichen Vorgaben einer Ladungssicherung von 80% des Ladungsgewichts in Fahrtrichtung und 50% nach hinten/zur Seite erreicht. Zurrmittel werden nur noch benötigt, um das Kippen oder Wandern der Transportgüter zu verhindern.

Einmal De-minimis-gefördert investieren, lange davon profitieren

80% mögliche Förderung, das macht preislich selbstverständlich einen riesigen Unterschied. Im Gegensatz zu kurzlebigen Verschleißartikeln wie Reifen (oder auch anderen rutschhemmenden Materialien zur Ladungssicherung) hält ein Antirutschboden zudem viele Jahre. Einmal investieren, lange davon profitieren!

Für Unternehmer lohnt es sich, bei De-minimis-Anträgen schnell zu sein. Der Fördertopf ist begrenzt. Wenn Sie das allererste Mal einen De-minimis-Antrag stellen wollen, beraten wir Sie gerne.

Berechnungsbeispiel De-minimis 2022, LKW Antirutschboden

KCN Antirutschböden sind bis zu 80% De-minimis förderfähig – was aber heißt das konkret in Euro? Dazu benötigen Sie natürlich erst einmal den Normalpreis. Unser Berechnungsbeispiel hilft weiter: Für einen Standard-Auflieger kostet unser Antirutschboden als Direktbeschichtung circa 3.100 Euro netto. Dank der 80-prozentigen Förderung gibt es diesen somit für grob 620 Euro.

Wenn Sie unser Sicherheitsplus als vorgefertigte Bodenplatten (9 mm stark, 250 x 150 cm, 2,5 mm Beschichtung) in Ihren Trailer einbauen lassen wollen, kommen Sie mit 9 benötigten Platten auf circa 3.470 Euro netto. Bei 80% Förderung über das De-minimis-Programm liegt Ihr Eigenanteil bei nur circa 690 Euro. So günstig geht Sicherheit!

Berechnungsbeispiel De-minimis 2022 LKW Antirutschboden
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