Irritation bei Antirutschboden-Förderung

BALM streicht De-minimis-Förderung von Ladungssicherung aus dem Katalog. Sind Antirutschböden auch betroffen?

 

Die Änderungen am De-minimis-Maßnahmenkatalog sorgen für Irritation in der Logistik- und Speditionsbranche. Für 2023 wurden die Nummern 2 und 1.4 komplett aufgehoben. Bis dato wurde Ladungssicherheit unter 1.4 aufgeführt. 

Nicht nur Antirutschboden-Hersteller KCN fragte sich, ob rutschhemmende Fahrzeugböden nun tatsächlich aus der Förderung fallen. Auch Spediteure und Fördermittel-Berater waren verunsichert. Ausschlaggebend dafür war Punkt 1.3 im Maßnahmenkatalog.

Hier heißt es: “Förderfähig sind Produkte, die der Sicherheit dienen, unmittelbar am Fahrzeug angebracht bzw. eingebaut werden und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind“. Es lag also nahe, dass Antirutschböden einfach nur ‚neu einsortiert‘ werden und weiterhin förderfähig bleiben.

NACHFRAGE BEIM BALM
Um sicher zu gehen, stellte KCN zusammen mit Weick-Consulting eine Anfrage beim BALM (Bundesministerium für Logistik und Mobilität). Das vormals unter BAG auftretende Ministerium ist für das De-minimis-Programm zur Förderung von Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr zuständig.

Die Antwort des BALM kam im Februar und fiel negativ aus. „Wir tun uns noch schwer, diese Entscheidung nachzuvollziehen“, so KCN-Geschäftsführer Markus Kugler. „Wir sind der Meinung, dass jede Art von Ladungssicherung extrem wichtig ist. Und daher prinzipiell immer gefördert werden sollte“.

Im Hinblick auf die hauseigenen Produkte vermerkt er: „Unsere Antirutschböden dienen definitiv der Sicherheit und sind unmittelbar im Fahrzeug eingebaut. Und sie sind überobligatorisch“. Dieser Punkt ist für die Förderung über De-minimis elementar.

Was bereits gesetzliche Vorgabe ist, wird nicht zusätzlich unterstützt. Nur das, was darüber hinaus geht. „Wären Antirutschböden vorgeschrieben, fänden wir das natürlich noch besser“, sagt Kugler.

Aber noch ist es nicht soweit. Dabei überzeugt die fest installierte Alternative zu Antirutschmatten seiner Meinung nach mit mehreren Punkten. „Das individuell an die Ladung angepasste und für Mitarbeiter risikobehaftete Auslegen der Matten auf dem Boden entfällt komplett“.

Die prozentualen Vorgaben zur Ladungssicherung – 50% zur Seite und nach hinten, 80% nach vorne – seien schon allein durch den rutschhemmenden Fahrzeugboden von KCN abgedeckt.

Es müsse meist nur noch gegen Wandern und Kippen gesichert werden. Der daraus entstehende Vorteil für Spediteure und LKW-Fahrer: Ein Großteil der Zurrgurte entfällt. Gleichzeitig lässt sich durch den geringeren Zurrbedarf die Ladezeit deutlich verkürzen.

Weiterer Pluspunkt: Eine klassische Ablegereife gibt es bei KCN-Böden nicht. Sie reißen und verformen sich nicht, die Abnutzung ist bei korrekter Nutzung auch nach Jahren marginal. Saubergehalten werden sie mit dem Besen oder Dampfstrahler. Je nach Antirutschboden von KCN liegen die Gleitreibbeiwerte bei Ladung mit Holzpaletten bei µ= 0,7 oder µ= 0,8.

Die wegfallende Förderung bringt die Antirutschboden-Experten derweil nicht aus der Ruhe. De-minimis sei ein Goody on top. Kunden des süddeutschen Unternehmens bestätigen: „KCN-Antirutschböden sind nicht billig, aber jeden Euro wert“.

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